Sozialmedizinische Nachsorge
Kurzdarstellung für Eltern
Ihr Kind ist zu früh zur Welt gekommen oder hat eine schwere Grunderkrankung? Es ist im Krankenhaus und plötzlich ist alles anders? Hier unterstützen wir Sie mit Sozialmedizinischer
Nachsorge. Sozialmedizinische Nachsorge bietet Ihnen Beratung, Unterstützung und Anleitung in Ihrer aktuellen, veränderten Lebenssituation. Sie dient als Brücke zwischen Klinik und
häuslicher Versorgung bei Frühgeburtlichkeit, Risikogeburten, angeborenen Erkrankungen, schweren Erkrankungen für Neugeborene, Kinder und Jugendliche.
Um jede Familie in ihren Bedürfnissen optimal unterstützen zu können, arbeiten wir in einem interdisziplinären Team aus den Bereichen Kinderkrankenpflege, Sozialpädagogik, Psychologie und Medizin. Eine Kinderkrankenschwester betreut Sie in der ersten Zeit zu Hause.
SGB V § 43 SOZIALMEDIZINISCHE NACHSORGE
(…)
(2) Die Krankenkasse erbringt aus medizinischen Gründen in unmittelbarem Anschluss an eine Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1 oder stationäre Rehabilitation erforderliche sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen für chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr, in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, wenn die Nachsorge wegen der Art, Schwere und Dauer der Erkrankung notwendig ist, um den stationären Aufenthalt zu verkürzen oder die anschließende ambulante ärztliche Behandlung zu sichern. Die Nachsorgemaßnahmen umfassen die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Angehörige und ständige Betreuungspersonen sind einzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt das Nähere zu den Voraussetzungen sowie zu Inhalt und Qualität der Nachsorgemaßnahmen.
Sozialmedizinische Nachsorge – Kurzdarstellung für Ärzte & Pflegepersonal
Die Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V setzt am individuellen Bedarf des Patienten an und versucht insbesondere bei hoch belasteten Kindern den erzielten Behandlungserfolg zu stabilisieren und sicherzustellen:
- Verkürzung von stationären Aufenthalten,
- Vermeidung von erneuten Krankenhausaufenthalten,
- Sicherstellung der ambulanten Weiterversorgung,
- Sicherstellung der erzielten Behandlungserfolge,
- Integration der Krankheit in den Alltag zum Wohl des Kindes und seiner Familie.
Diese Ziele der Sozialmedizinischen Nachsorge werden darüber hinaus durch intern definierte Ziele der Nachsorgeeinrichtung Bunter Kreis Rheinland spezifiziert und erweitert:
- Stärkung der Eltern, um die bestmöglichen Therapieerfolge zu erreichen,
- Stärkung der Eltern im Umgang mit dem kranken Kind,
- Förderung des Austausches betroffener Eltern,
- Stabilisierung des Familienzusammenhalts,
- Förderung der Ressourcen im betroffenen Familien- und Freundeskreis,
- Förderung der Geschwisterkinder
Im Mittelpunkt der Nachsorge steht dabei die Koordinierung von verordneten Versorgungsleistungen sowie die Anleitung und Motivierung zu deren Inanspruchnahme. Hierzu ist nach der Analyse des Nachsorgebedarfs eines Patienten und seiner Bezugsperson/en die Aufstellung eines Nachsorgeplans notwendig. Im Nachsorgeplan werden die Ziele der Nachsorge festgelegt und die notwendigen Nachsorgeleistungen geplant. Eine kontinuierliche Beobachtung (Monitoring) und ggf. wiederholte Einschätzung des Nachsorgebedarfs ermöglicht die Überprüfung, ob mit den eingeleiteten Leistungen die Ziele erreicht werden, beispielsweise von Patientenseite notwendige Leistungen auch in Anspruch genommen werden. Ggf. wird die Nachsorgeplanung korrigiert und die weitere Leistungserbringung in der Nachsorge entsprechend angepasst. In der Abschlussevaluation wird der Erfolg der Nachsorgemaßnahme geprüft und der erreichte Zustand festgehalten. Ggf. werden weitere Optionen aufgezeigt.